AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1) Leistungen

Die Rheinland Privatschule (im Nachfolgendem Veranstalter genannt) organisiert und führt Deutschkurse für Studienbewerber aus dem Ausland (im Weiteren Kunde/Teilnehmer genannt) als Vorbereitung für die „DSH“ und adäquater Prüfungen (im Weiteren Veranstaltung genannt) durch. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig die Dokumente für das Ausländeramt bereitzustellen. Sämtliche Schulungsunterlagen und Materialien sind von dem Kunden selbst zu beschaffen. Die durch die Fachlehrer(innen) vorgeschriebene Literatur ist Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht. Entsprechende Lehrwerke können in unserer Schule käuflich gegen Bargeld erworben werden.

§2) Anmeldung zu den Veranstaltungen

Die Anmeldung erfolgt online, schriftlich oder persönlich in einem unserer Büros. Für die Anmeldung werden die Personalien des Teilnehmers im System gespeichert. Die Vorlage eines Ausweises/Passes ist erforderlich. Des Weiteren wird von jedem Teilnehmer ein Foto in dessen Datei hochgeladen. Ist der Teilnehmer nicht volljährig, muss die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten genehmigt werden. Die erste Kursgebühr ist direkt bei der Anmeldung zu zahlen. Die restlichen Kursgebühren sind spätestens jeweils am zweiten Unterrichtstag der jeweils folgende Kurse zu zahlen. Für weitere Zahlungsaufforderung gilt § 8.

§3) Schulungsplatz

Ansprüche auf einen Schulungsplatz sind ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Anmeldung wird für den Teilnehmer ein Schulungsplatz reserviert. Wenn es die Kapazität des jeweiligen Schulungsortes zulässt, ist es möglich, den Schulungsort eines bereits gebuchten Kurses zu ändern. Der gleichzeitige Besuch von mehreren Schulungsorten für den selben Kurs ist nicht gestattet. Ebenfalls ist es nicht gestattet, an einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Schulungsort ohne Absprache mit der Schulleitung Kurse zu besuchen.

§4) Außerordentliche Vorfälle

Treten außerordentliche Vorfälle auf, die das Durchführen der Veranstaltung unzumutbar werden lassen, kann der Veranstalter die Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder gänzlich absagen. Forderungen, die aus solchen Fällen resultieren, können bis auf die schon vorab erstatteten Zahlungen nicht geltend gemacht werden.

Des Weiteren hat der Veranstalter das Recht bei außerordentlichen Vorfällen, die Veranstaltungen nur Online anzubieten. Für Veranstaltungen, die laut Schulungsvertrag vor Ort stattfinden, aber aufgrund außerordentlicher Vorfälle nur Online angeboten werden müssen, können keine Forderungen geltend gemacht werden.

§5) Teilnahme an der Veranstaltung und Abmeldung

Die Kündigung einer Kursstufe kann nur bis 15 Tage vor Beginn der jeweiligen Stufe schriftlich und mit der Einzahlung der Kündigungsgebühr von 100 Euro bei Sprachkursen bzw. mit der Einzahlung der Kündigungsgebühr von 750 Euro bei Studienkolleg-Kursen erfolgen. Erfolgt keine Zahlung bei der Kündigung, gilt die Kündigung als unwirksam.  Als Wiederholungskurse gebuchte Kurse können grundsätzlich nicht gekündigt werden.

Bei Ablehnung des Visums kann auch noch bis zu 6 Monate nach Kursbeginn gekündigt werden, jedoch spätestens drei Wochen nach dem Ablehnungsdatum. Dem Kunden werden einmalig 100,- Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Es muss unbedingt ein schriftlicher Visums- Ablehnungsbescheid von der jeweiligen Auslandsvertretung vorgelegt werden, ansonsten kann die Ablehnung nicht als Kündigungsgrund anerkannt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Meldung mit dem aktuellen Ablehnungsbescheid, ist die Kündigung nicht wirksam.

Bei Kündigung von Kunden, die von Kooperationspartnern vermittelt werden, kann dem Kunden eine höhere Kündigungsgebühr aufgrund des erhöhten Aufwandes in Rechnung gestellt werden. Nicht kündbar sind Kursteile, mit dessen Anmeldebestätigungen erfolgreich ein Visum beantragt oder der Aufenthaltstitel in Deutschland verlängert worden sind –  auch dann nicht, wenn die Abmeldefrist eingehalten wurde. Eine Kursverschiebung auf einen späteren Zeitpunkt schließt die Kündbarkeit des Schulungsvertrages vollends aus.

Die Umbuchung eines gebuchten Kurses auf den darauffolgenden Kurs ist bis zu einer Woche vor Kursbeginn möglich. Der/Die Teilnehmer/In ist verpflichtet, die Rheinland Privatschule rechtzeitig über die Kursverschiebung per E-Mail oder per Post zu informieren.

Die fristgerechte Umbuchung einer Kursanmeldung für einen Deutschkurs ist zweimal kostenlos möglich. Bei der dritten Kursverschiebung wird dem/der Teilnehmer/In einmalig 100,-Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Eine vierte Kursverschiebung ist nicht mehr möglich und es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.

Die Umbuchung einer Kursanmeldung für das Studienkolleg ist lediglich einmal kostenlos möglich. Bei der zweiten Kursverschiebung wird dem/der Teilnehmer/In einmalig 500,-Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Eine dritte Kursverschiebung ist ausgeschlossen und es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.

§6) Erfolg der Veranstaltung und Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltungen planmäßig, pünktlich und mit Sorgfalt durchzuführen. Für diese Zwecke wird kompetentes Personal zur Verfügung gestellt. Des Weiteren werden zu jedem Kurs Kursmappen geführt, welche den Unterrichtsverlauf protokollieren. Tritt jedoch der Erfolg, den sich der Teilnehmer erwünscht hat, nicht ein, können keine Schadensersatzansprüche oder sonstige Forderungen gegenüber dem Veranstalter gerichtlich und / oder außergerichtlich geltend gemacht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter verpflichtet sich, in solchen Fällen die Ursachen nachzuforschen und, wenn möglich, ungünstige Begebenheiten für die Zukunft zu unterbinden. Die Kompetenzen der Lehrkräfte werden regelmäßig durch Hospitationen überprüft.

§7) Hausordnung

Jeder Teilnehmer erkennt die Hausordnung der Rheinland Privatschule an. Hierbei sind unter anderem Belästigungen jeder Art, als Beispiel durch Lärm, Rauch, verbaler oder körperlicher Art u. ä. (der anderen Kursteilnehmer, der Lehrer/innen, des Büropersonals) eines der wichtigsten Punkte. Weiterhin werden Beschädigungen der Räumlichkeiten und deren Inhalte, Sachbeschädigungen, Diebstahl von schulischem oder Fremdeigentum mit sofortiger Anzeige und Hausverbot geahndet. Hier gilt als Folge §5. Weiterhin ist es verboten, ohne Erlaubnis Fotos der Schule und der Innenräume zu machen. Es obliegt dem Schulpersonal, bei Nichtbeachtung der Hausordnung ein Hausverbot auszusprechen.

§8) Zahlung

Die Zahlungen können in bar oder durch Banküberweisungen getätigt werden. Die Kursgebühren für die Teilkurse sind spätestens am zweiten Teilkurstag fällig. Eine verspätete Zahlung kann durch eine Mahngebühr belastet werden. Die Kosten für weitere Zahlungsaufforderung durch die Rechtsabteilung hat der Kursteilnehmer zu tragen. In Absprache mit der Schulleitung kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Diese ist nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wird. Des Weiteren erheben wir für eine Zahlung auf Raten eine Gebühr.

§9) Ausschluss von der Veranstaltung

Der Veranstalter kann den Teilnehmer von einer Veranstaltung ausschließen, wenn ein- oder mehrmals gegen die Hausordnung (§7) verstoßen wurde, und/oder die Kursgebühr nach § 8 nicht gezahlt wurde. In schwerwiegenden Fällen kann der Veranstalter sogar den Ausschluss für alle zukünftigen Veranstaltungen aussprechen. Dies gilt wie eine Abmeldung durch den Kunden.

§10) Datenschutz

Im Rahmen des allgemeinen Datenschutzgesetzes ist der Veranstalter berechtigt, die Personalien des Teilnehmers auf elektronischen Medien zu speichern und zu archivieren. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

§11) Versicherungsschutz

Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, eine Krankenversicherung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nachzuweisen. Der Veranstalter ist berechtigt, nicht versicherte Personen von dem Kurs auszuschließen und vom §9 Gebrauch zu machen.

§12) Unregelmäßiges Besuchen der Veranstaltung

Für die Teilnehmenden eines Kurses gilt Anwesenheitspflicht. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlung und auf ein Zertifikat, falls die Veranstaltung unregelmäßig besucht und/oder §14 nicht erfüllt wurde.

Als unregelmäßig gilt, wenn während der Veranstaltung 25 Stunden oder mehr unentschuldigt versäumt wurden, sofern es sich um einen Sprachkurs im Umfang von 200 Stunden handelt.

Für Studienkolleg-Kurse mit in der Regel 600 Stunden gilt als unregelmäßig, wenn während der Veranstaltung 75 Stunden oder mehr unentschuldigt versäumt wurden.

Erstreckt sich das Fernbleiben von der Veranstaltung auf mehr als 25 unentschuldigte Stunden (entschuldigt sind Krankheit, Unfall oder besondere familiäre Umstände wie Todesfall o. ä.) bei Sprachkursen, so kann der Veranstalter den Kursteil wiederholen lassen, und/oder eine Sonderprüfung zur Feststellung der Eignung auf die nächste Stufe bzw. den Anspruch auf ein Zertifikat verlangen. Eine Krankheit über länger als 2 Tage ist durch ein ärztliches Attest zu belegen. Entschuldigungen können beim Büropersonal vorgelegt werden. Es obliegt dem Büropersonal zu entscheiden, ob eine Entschuldigung berechtigt ist.

Im Fall eines Studienkolleg-Kurses gilt: sollte ein Teilnehmer mehr als 25% der Kurszeiten bzw. 150  Stunden im Gesamtkurs selbstverschuldet und ohne nachzuweisende dringende Gründe fehlen, so kann der Veranstalter die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung verweigern.  Der Veranstalter behält sich ebenfalls das Recht vor, den Teilnehmer ohne Anspruch auf Erstattung auch von Veranstaltungen des Kurses oder des gesamten Kurses auszuschließen.

Zudem verwirkt ein unregelmäßig erscheinender Teilnehmer sein Recht auf Forderungen jeglicher Art gegenüber dem Veranstalter, die sich auf Form, Inhalt oder Gestaltung der Veranstaltung beziehen.

§13) Zwischenprüfungen / Abschlussprüfung

Zwischenprüfungen sowie die Abschlussprüfung werden nach jedem Kursteil durchgeführt und sind für jeden Kursteilnehmer Pflichtprüfungen. Besteht der Kunde die Zwischenprüfungen und die Abschlussprüfung nicht, so kann der Veranstalter auf das Wiederholen des Kursteiles bestehen. Ein Anspruch auf ein Zertifikat besteht nicht. In diesem Fall muss der Kunde nur einen Kursteil doppelt bezahlen. Die aus den Zwischenprüfungen und der Abschlussprüfung resultierenden Noten fließen in die Gesamtbewertung ein. Die Abschlussprüfungen verbleiben stets in der Schule, den Schülern wird an einem extra stattfindenden Besprechungstag eine Einsicht gewährt. Nach vorheriger Terminabsprache wird es den Schülern ebenfalls gestattet, nach Kursende persönlich eine Einsicht in Ihre Abschlussprüfungen zu erhalten. Eine Herausgabe der Abschlussprüfungen ist nicht gestattet.

§14) Kursteile und Kursumfang

Der DSH-Kurs besteht aus den Kursteilen Grundstufe I (GRI, ~A1), Grundstufe II (GRII, ~A2), Mittelstufe I (M I, ~B1), Mittelstufe II (M II, ~B2) und Oberstufe (O, ~C1). Jeder Kursteil beinhaltet 200 Unterrichtsstunden. Bei entsprechender Qualifikation und Beurteilung durch eine(n) Lehrer(in) reduziert sich der Kursumfang bei Einstufung in einen höheren Kurs auf die verbleibende Zeit bis zum Ende der Oberstufe (O, ~C1). Hierdurch gilt der §5 nur noch für die restliche Zeit. Hat ein Teilnehmer die Absicht, nicht alle Kursteile bzw. folgenden Kursteile zu besuchen wird eine um € 100,- höhere Kursgebühr pro Kursteil erhoben.

§15) Anmeldung durch eine zweite Person

Eine Anmeldung kann für eine zweite Person getätigt werden. Für die rechtzeitige Zahlung der anfallenden Gebühren ist die anmeldende Person verantwortlich.

§16) Einstufung in einen Kurs

Vor Abschluss eines Schulungsvertrages ist es für den Interessenten möglich, nach vorheriger Terminvereinbarung in einem Kurs zu hospitieren, um die Einstufung in das entsprechende Sprachniveau zu erleichtern. Die Hospitation dient der Selbsteinschätzung des Interessenten. Der Kursteilnehmer kann nur vor Ort und nach einer Prüfung durch eine(n) hierfür zugelassene(n) Deutschlehrer(in) in einen höheren Kurs eingestuft werden. Vorbehaltlich dieser Entscheidung ist die Anmeldung allein durch den Kursteilnehmer nur die Einstufung in die Grundstufe I (GR I, ~A1) möglich.

§17) Feststellungsprüfung (FSP) und Studienkolleg

Die Rheinland Privatschule beurteilt anhand der Schulzeugnisse sowie Lebensläufe der Studienkolleg-Bewerber ausschließlich, ob die Bewerber ausreichend qualifiziert sind für die Aufnahme in das von der Rheinland Privatschule angebotene Studienkolleg. Es liegt nicht in der Verantwortung der Rheinland Privatschule, zu beurteilen, ob ein Bewerber generell ein Studienkolleg benötigt, um in Deutschland zu studieren. Diese Beurteilung obliegt dem Bewerber.

Des Weiteren ist die Rheinland Privatschule nicht dafür verantwortlich, die Teilnehmer des Studienkollegs für eine externe Feststellungsprüfung anzumelden oder zu beurteilen, ob ein Teilnehmer die Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser erfüllt. Die Rheinland Privatschule gibt hier lediglich Empfehlungen, die finale Überprüfung der eigenen Voraussetzungen obliegt dem Teilnehmer.

Sollten Sie Zweifel bezüglich der Anerkennung Ihrer Dokumente in Deutschland haben, überprüfen Sie Ihre Unterlagen anhand der anabin-Datenbank oder lassen Sie diese bitte durch eine staatliche Zeugnisanerkennungsstelle überprüfen. Die Verantwortung Ihrer Unterlagen unterliegt Ihnen selbst.

Fassung vom 25.04.2022