Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Gegenstand der Leistungen
(1) Die Rheinland Privatschule (nachfolgend „Veranstalter“) bietet sprachvorbereitende Deutschkurse für ausländische Studienbewerber (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Kunde“) zur Vorbereitung auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) sowie vergleichbare Prüfungen (nachfolgend „Veranstaltung“) an.
(2) Der Veranstalter verpflichtet sich, bei fristgerechter Erfüllung sämtlicher Zahlungspflichten durch den Teilnehmer die erforderlichen Unterlagen für das zuständige Ausländeramt rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Teilnehmer hat sämtliche Unterrichtsmaterialien und Schulungsunterlagen selbst zu beschaffen. Die von den Lehrkräften vorgeschriebenen Lehrwerke sind verpflichtende Teilnahmevoraussetzung. Lehrwerke können in den Räumlichkeiten des Veranstalters gegen Barzahlung erworben werden.
§ 2 Anmeldung
(1) Die Anmeldung erfolgt online, schriftlich oder persönlich in den Geschäftsstellen des Veranstalters. Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden erfasst und elektronisch gespeichert. Die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments ist erforderlich. Zusätzlich wird ein Lichtbild des Teilnehmers in der Teilnehmerakte hinterlegt.
(2) Minderjährige Teilnehmer bedürfen der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
(3) Die erste Kursgebühr ist unmittelbar bei Anmeldung fällig. Weitere Kursgebühren sind jeweils spätestens am zweiten Unterrichtstag des folgenden Kursteils zu entrichten. Für darüber hinausgehende Zahlungsaufforderungen gilt § 8.
§ 3 Schulungsplatz
(1) Ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung eines Schulungsplatzes besteht nicht. Bei rechtzeitiger Anmeldung wird ein Platz reserviert.
(2) Ein Wechsel des Schulungsortes ist nur bei bestehender Kapazität und nach Zustimmung des Veranstalters möglich.
(3) Der gleichzeitige Besuch mehrerer Schulungsorte im Rahmen desselben Kurses ist untersagt. Ebenso ist die Teilnahme an einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Schulungsort ohne vorherige Zustimmung der Schulleitung unzulässig.
§ 4 Außerordentliche Vorfälle
(1) Bei Auftreten außergewöhnlicher Umstände, die die Durchführung der Veranstaltung unzumutbar machen, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht; bereits geleistete Zahlungen für nicht durchführbare Veranstaltungen werden erstattet.
(2) Der Veranstalter ist ferner berechtigt, Veranstaltungen aufgrund außerordentlicher Umstände ausschließlich online durchzuführen. Erfolgt eine ursprünglich als Präsenzveranstaltung vereinbarte Veranstaltung aus solchen Gründen online, können hieraus keine Ansprüche abgeleitet werden.
§ 5 Teilnahme, Kündigung und Umbuchung
(1) Bei Auftreten außergewöhnlicher Umstände, die die Durchführung der Veranstaltung unzumutbar machen, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht; bereits geleistete Zahlungen für nicht durchführbare Veranstaltungen werden erstattet.
(2) Der Veranstalter ist ferner berechtigt, Veranstaltungen aufgrund außerordentlicher Umstände ausschließlich online durchzuführen. Erfolgt eine ursprünglich als Präsenzveranstaltung vereinbarte Veranstaltung aus solchen Gründen online, können hieraus keine Ansprüche abgeleitet werden.
§ 5 Teilnahme, Kündigung und Umbuchung
(1) Kündigung bei Anmeldungen aus dem Ausland
a) Eine Kündigung ist ausschließlich wirksam, wenn der Teilnehmer einen offiziellen schriftlichen Visumablehnungsbescheid der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorlegt.
b) Bei wirksamer Kündigung werden geleistete Kursgebühren wie folgt erstattet:
– Deutschkurse: Abzug von 100 EUR,
– Studienkolleg-Kurse: Abzug von 300 EUR.
Die verbleibenden Kursgebühren werden zurückerstattet.
c) Der Ablehnungsbescheid ist unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nach dessen Ausstellungsdatum schriftlich einzureichen. Bei verspäteter Vorlage ist die Kündigung unwirksam.
d) Ohne Vorlage eines offiziellen Ablehnungsbescheids ist eine Kündigung ausgeschlossen.
(2) Kündigung bei Anmeldungen aus Deutschland
a) Eine Kündigung ist nur bis spätestens 15 Tage vor Kursbeginn schriftlich oder per E-Mail möglich.
b) Bei wirksamer Kündigung werden geleistete Kursgebühren wie folgt erstattet:
– Deutschkurse: Abzug von 100 EUR,
– Studienkolleg-Kurse: Abzug von 750 EUR.
c) Die Kündigung einer bereits verschobenen (umgebuchten) Kursanmeldung ist ausgeschlossen. Eine Umbuchung schließt das Kündigungsrecht vollständig aus.
(3) Ausschlüsse und ergänzende Bestimmungen
a) Kursteile, deren Anmeldebestätigung zur Beantragung eines Visums oder zur Verlängerung eines Aufenthaltstitels genutzt wurde, sind unabhängig von den vorstehenden Regelungen nicht kündbar.
b) Wiederholungskurse sind nicht kündbar.
c) Die Bestimmungen zu Umbuchungen nach Kursart gemäß § 5 Absatz 6 bleiben unberührt.
§ 6 Erfolg der Veranstaltung und Haftung
(1) Der Veranstalter gewährleistet eine sorgfältige, planmäßige und pünktliche Durchführung der Veranstaltungen unter Einsatz qualifizierten Personals. Der Unterrichtsverlauf wird dokumentiert.
(2) Der Veranstalter schuldet keinen bestimmten Lern- oder Prüfungserfolg. Schadensersatzansprüche wegen Ausbleibens eines erwarteten Erfolgs sind ausgeschlossen.
(3) Der Veranstalter verpflichtet sich, bei auftretenden Problemen Ursachenforschung zu betreiben und organisatorische Verbesserungen vorzunehmen. Die fachliche Kompetenz des Lehrpersonals wird regelmäßig überprüft.
§ 7 Hausordnung
(1) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Hausordnung der Rheinland Privatschule an.
(2) Belästigungen, Sachbeschädigungen, Diebstahl sowie unbefugtes Fotografieren der Innenräume sind untersagt und können zu Anzeige, Hausverbot oder weiteren Maßnahmen führen.
(3) Ein Hausverbot kann dieselben Rechtsfolgen wie eine Kündigung gemäß § 5 nach sich ziehen.
§ 8 Zahlung
(1) Zahlungen können in bar oder per Überweisung geleistet werden.
(2) Kursgebühren sind spätestens am zweiten Unterrichtstag des jeweiligen Kursteils fällig. Bei verspäteter Zahlung können Mahngebühren erhoben werden.
(3) Kosten für Zahlungsaufforderungen durch die Rechtsabteilung trägt der Teilnehmer.
(4) Ratenzahlungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Schulleitung; eine Ratenzahlungsgebühr wird erhoben.
§ 9 Ausschluss von der Veranstaltung
(1) Der Veranstalter kann Teilnehmer ausschließen, wenn diese wiederholt oder schwerwiegend gegen die Hausordnung verstoßen oder ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen.
Ein Ausschluss ist insbesondere zulässig, wenn der Teilnehmer bis zum 20. Unterrichtstag die fällige Kursgebühr nicht vollständig bezahlt hat, unabhängig davon, wann eine Mahnung versendet wurde oder ob die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist.
Der Teilnehmer wird bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kursgebühr vom weiteren Unterricht ausgeschlossen.
Der Ausschluss entbindet den Teilnehmer nicht von der Verpflichtung, die volle Kursgebühr zu zahlen.
(2) In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von allen zukünftigen Veranstaltungen möglich; dieser gilt als Kündigung durch den Teilnehmer.
§ 10 Datenschutz
Der Veranstalter speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe erfolgt nur im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen oder mit Einwilligung des Teilnehmers.
§ 11 Versicherungsschutz
Der Teilnehmer ist verpflichtet, einen gültigen Krankenversicherungsschutz nachzuweisen. Ein fehlender Nachweis kann zum Ausschluss gemäß § 9 führen.
§ 12 Anwesenheitspflicht und unregelmäßige Teilnahme
(1) Für alle Teilnehmer besteht Anwesenheitspflicht. Bei unregelmäßiger Teilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ausstellung eines Zertifikats.
(2) Unregelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn folgende Fehlzeiten überschritten werden:
– Sprachkurse (200 Stunden): mehr als 25 unentschuldigte Stunden,
– Studienkollegkurse (600 Stunden): mehr als 75 unentschuldigte Stunden.
(3) Entschuldigungen sind dem Büropersonal vorzulegen; ab dem dritten Krankheitstag ist ein ärztliches Attest erforderlich. Das Büropersonal entscheidet über die Anerkennung.
(4) Bei Sprachkursen kann der Veranstalter bei mehr als 25 unentschuldigten Fehlstunden Wiederholungen oder Sonderprüfungen verlangen.
(5) Bei Studienkollegkursen kann der Veranstalter ab 25 % unentschuldigter Fehlzeiten (150 Stunden) die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung verweigern und den Teilnehmer ausschließen.
(6) Bei unregelmäßiger Teilnahme sind Ansprüche hinsichtlich Form, Inhalt oder Durchführung der Veranstaltung ausgeschlossen.
§ 13 Zwischen- und Abschlussprüfungen
(1) Zwischen- und Abschlussprüfungen sind Pflichtbestandteil jedes Kursteils.
(2) Bei Nichtbestehen kann der Veranstalter die Wiederholung des Kursteils verlangen. Ein Anspruch auf ein Zertifikat besteht nicht. Die Wiederholung ist nur einmal kostenpflichtig.
(3) Abschlussprüfungen verbleiben im Hause des Veranstalters. Einsicht ist am vorgesehenen Besprechungstag oder nach Terminvereinbarung möglich; eine Herausgabe der Prüfungsunterlagen ist ausgeschlossen.
§ 14 Kursaufbau und Kursumfang
(1) Der Deutschkurs umfasst die Stufen Grundstufe I (A1), Grundstufe II (A2), Mittelstufe I (B1), Mittelstufe II (B2) und Oberstufe (C1). Jede Kursstufe umfasst 200 Unterrichtsstunden.
(2) Bei Höherstufung durch qualifizierte Lehrkräfte reduziert sich der Kursumfang entsprechend. § 5 findet auf die verbleibenden Kursteile Anwendung.
(3) Bei geplanter Nichtteilnahme an allen Kursteilen erhöht sich die Kursgebühr pro Kursteil um 100 EUR.
§ 15 Anmeldung durch Dritte
Eine Anmeldung kann durch eine dritte Person erfolgen. Diese ist für die fristgerechte Zahlung der Kursgebühren verantwortlich.
§ 16 Einstufung
(1) Interessenten können nach Terminvereinbarung hospitieren, um ihr Sprachniveau einzuschätzen.
(2) Eine Einstufung in höhere Kursstufen erfolgt ausschließlich vor Ort nach Prüfung durch eine qualifizierte Lehrkraft. Ohne Einstufung ist nur die Anmeldung zur Grundstufe I möglich.
§ 17 Feststellungsprüfung (FSP) und Studienkolleg
(1) Der Veranstalter prüft anhand eingereichter Unterlagen ausschließlich die interne Eignung für die Teilnahme am angebotenen Studienkolleg. Die Entscheidung, ob ein Studienkolleg für die Hochschulaufnahme erforderlich ist, obliegt dem Bewerber.
(2) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Teilnehmer zu externen Feststellungsprüfungen anzumelden oder deren Zulassungsvoraussetzungen zu prüfen. Empfehlungen sind unverbindlich.
(3) Teilnehmer haben ihre Unterlagen eigenständig anhand der anabin-Datenbank oder einer staatlichen Zeugnisanerkennungsstelle zu prüfen.
Fassung vom 01.09.2025