Das telc Zertifikat wird nach erfolgreicher Prüfung an die Sprachschule versandt und in der Regel persönlich durch die Teilnehmenden abgeholt. Eine Abholung durch Dritte ist mit schriftlicher Vollmacht möglich. Auf dieser Seite informieren wir transparent über Abläufe, erforderliche Unterlagen und alternative Versandoptionen.
Ausstellung und Abholung des telc-Zertifikats – Wichtige Informationen für Teilnehmende
Nach erfolgreicher Teilnahme an einer telc-Prüfung stellt das telc-Prüfungsinstitut ein offizielles Sprachzertifikat aus. Dieses Dokument bestätigt die erreichten Sprachkenntnisse auf dem jeweiligen Niveau und ist für viele Teilnehmende von großer Bedeutung, beispielsweise für Studium, Beruf oder behördliche Zwecke. Um einen sicheren und nachvollziehbaren Ablauf zu gewährleisten, gelten für die Ausstellung und Abholung des telc-Zertifikats klare Regelungen, die wir Ihnen im Folgenden ausführlich erläutern.
Als Sprachschule legen wir großen Wert auf Transparenz und Verlässlichkeit. Deshalb informieren wir unsere Teilnehmenden frühzeitig darüber, wie und unter welchen Bedingungen das telc-Zertifikat ausgehändigt wird.
Versand des telc-Zertifikats an die Sprachschule
Nach Abschluss der Prüfung und erfolgreicher Auswertung der Ergebnisse wird das telc-Zertifikat nicht direkt an die Teilnehmenden versandt, sondern zunächst an das jeweilige Prüfungszentrum bzw. an unsere Sprachschule übermittelt. Dieser zentrale Versand dient der Sicherheit, der eindeutigen Zuordnung und der kontrollierten Ausgabe der Zertifikate.
Sobald die Zertifikate bei uns eingetroffen sind, werden sie sorgfältig geprüft, verwahrt und zur Abholung bereitgestellt. Die Teilnehmenden werden informiert, sobald ihr telc-Zertifikat zur Abholung bereitliegt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit von telc variieren kann und mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Persönliche Abholung durch die Teilnehmenden
Grundsätzlich gilt: Das telc-Zertifikat wird persönlich an die teilnehmende Person ausgehändigt. Die persönliche Abholung stellt sicher, dass das Zertifikat ausschließlich der berechtigten Person übergeben wird und Missbrauch oder Verwechslungen ausgeschlossen sind.
Für die persönliche Abholung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Dazu zählen:
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Personalausweis
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Reisepass
Andere Dokumente, wie beispielsweise Führerscheine, werden in der Regel nicht akzeptiert. Ohne gültigen Ausweis ist eine Herausgabe des Zertifikats leider nicht möglich.
Abholung des telc-Zertifikats durch eine bevollmächtigte Person
Sollte eine persönliche Abholung aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, das telc-Zertifikat durch eine dritte Person abholen zu lassen. Dies ist jedoch nur unter klar definierten Voraussetzungen zulässig.
Die Abholung durch Dritte ist eine Ausnahme und setzt eine schriftliche Vollmacht voraus. Diese Regelung dient dem Schutz Ihrer persönlichen Daten und der Sicherheit Ihres Zertifikats.
Erforderliche Dokumente für die Abholung durch Dritte
Damit eine bevollmächtigte Person Ihr telc-Zertifikat abholen kann, müssen alle folgenden Unterlagen vollständig vorgelegt werden:
1. Schriftliche Vollmacht
Die Vollmacht muss von Ihnen als Vollmachtgeber unterschrieben sein und folgende Angaben enthalten:
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Vor- und Nachname des Vollmachtgebers
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Geburtsdatum des Vollmachtgebers
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Ausweisnummer des Vollmachtgebers
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Vor- und Nachname der bevollmächtigten Person
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Geburtsdatum der bevollmächtigten Person
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Ausweisnummer der bevollmächtigten Person
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Genaue Bezeichnung des abzuholenden Dokuments
(z. B. telc-Zertifikat Deutsch B2, Prüfungsdatum XX.XX.XXXX)
Unvollständige oder nicht eindeutig formulierte Vollmachten können leider nicht akzeptiert werden.
2. Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises des Teilnehmenden
Zusätzlich zur Vollmacht ist eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses vorzulegen. Diese Kopie dient der Identitätsprüfung und ist zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie:
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Führerscheine oder andere Dokumente werden in der Regel nicht akzeptiert.
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Die Kopie muss gut lesbar sein.
3. Original-Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
Die abholende Person muss sich selbst eindeutig ausweisen können. Hierfür ist ein Original-Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich. Ohne gültigen Ausweis kann das Zertifikat nicht ausgehändigt werden.
Prüfung der Unterlagen und Aushändigung
Unsere Mitarbeitenden prüfen die vorgelegten Unterlagen sorgfältig. Erst wenn alle Voraussetzungen vollständig erfüllt sind, kann das telc-Zertifikat an die bevollmächtigte Person ausgehändigt werden. Diese sorgfältige Prüfung ist notwendig, um die Sicherheit und den Datenschutz aller Teilnehmenden zu gewährleisten.
Unterschiedliche Regelungen je nach Prüfungszentrum
Bitte beachten Sie, dass die genauen Bestimmungen zur Abholung von telc-Zertifikaten je nach Prüfungszentrum leicht variieren können. Auch Abholzeiten oder organisatorische Abläufe können unterschiedlich geregelt sein.
Wir empfehlen daher dringend, sich vorab beim jeweiligen Prüfungszentrum oder bei unserem Sekretariat über die aktuellen Regelungen zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten oder zusätzliche Wege.
Versand des telc-Zertifikats per Post (optional)
In einigen Fällen besteht alternativ die Möglichkeit, das telc-Zertifikat per Post zusenden zu lassen. Dieser Service wird nicht von allen Prüfungszentren standardmäßig angeboten und ist häufig mit einer geringen zusätzlichen Gebühr verbunden.
Wenn Sie eine Zusendung per Post wünschen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an unser Sekretariat oder das zuständige Prüfungszentrum, um die individuellen Möglichkeiten und Bedingungen zu klären.
Verantwortung der Teilnehmenden
Wir bitten alle Teilnehmenden, sich rechtzeitig über die Abholmodalitäten zu informieren und die erforderlichen Unterlagen vollständig vorzubereiten. Unvollständige Dokumente können zu Verzögerungen bei der Aushändigung führen.
Das telc-Zertifikat ist ein wichtiges offizielles Dokument. Bitte bewahren Sie es sorgfältig auf und fertigen Sie bei Bedarf Kopien an.
Fazit: Sicherer und transparenter Ablauf bei der Zertifikatsausgabe
Die Ausstellung und Abholung des telc-Zertifikats erfolgt nach klaren, transparenten und datenschutzkonformen Regeln. Der Versand an die Sprachschule, die persönliche Abholung sowie die Möglichkeit der Abholung durch bevollmächtigte Personen gewährleisten einen sicheren Umgang mit diesem wichtigen Dokument.
Durch die Einhaltung der beschriebenen Vorgaben stellen wir sicher, dass jedes telc-Zertifikat ausschließlich der berechtigten Person ausgehändigt wird. Bei Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen unser Sekretariat jederzeit beratend zur Seite.